Bürgerinitiative Gegenwind Rödernsche Heide 
 

18.12. 2023

Nachdenkliche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche für SIE!  

Das Jahr 2023 ist bald Geschichte. Wir ziehen enttäuscht, erschöpft und dennoch gestärkt Bilanz.
Unsere Enttäuschung: Obwohl unser Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Sächsische CDU und auch der geltende Koalitionsvertrag definitiv Windenergieanlagen im Wald ausgeschlossen und eine 1000 m-Abstandsregel versprochen haben, werden diese Wahlversprechen nun eiskalt gebrochen. Sieben Jahre haben wir an der Erstellung eines neuen Regionalplanes mitgewirkt. Umsonst. Ein Gericht hat den Plan für nichtig erklärt. Im neuen Plan muss nun das 2-Prozent-Ziel des Landes erfüllt werden und Vorrang- und Eignungsgebiete für Windräder in einem Umfang von rund  6900 ha festgelegt werden. Das ist eine 11-fach größere Fläche als im alten Plan. Auf dicht besiedelte Gebiete, Schutzgebiete und Wälder wird dabei keine Rücksicht genommen werden.
Unsere Erschöpfung: Seit zwölf Jahren kämpfen wir gegen den irrwitzigen Plan, dass in der Rödernschen Heide ein Windpark entsteht. In dieser Zeit haben wir schon Wegbegleiter zu Grabe getragen, gemeinsam die Geburt von Kindern gefeiert. In diesen Tagen erleben wir nun entsetzt den entfesselten Ökowahn. Die Berliner Koalitionäre haben die Klagerechte für den Naturschutz und Bürger derart beschnitten, dass de facto nun alles dem Ausbau der Windenergie untergeordnet wird. Bis 2027 soll jetzt die Aufstellung des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung durchgepeitscht werden. Für den ersten Planungsschritt war so wenig Zeit angesetzt, dass nicht mal alle Räte in Stadt und Land – geschweige denn die Bürger - vernünftig informiert werden konnten. Oder ist das gar nicht mehr gewollt?
Unsere BI hat binnen weniger Wochen eine Infokampagne erarbeitet und gestartet, eine Protest-Postkartenaktionen initiiert, eine Stellungnahme formuliert und politische Entscheidungsträger zum Handeln aufgefordert. Dafür haben die Mitglieder unserer BI hunderte Stunden ihrer Freizeit geopfert und viele „Nachtschichten“ für Recherchen, Interviews und Netzwerkstreffen absolviert. Ehrlich, das alles hat geschlaucht.
Trotzdem gehen wir gestärkt aus dieser arbeitsreichen und kraftraubenden Phase, denn wir spüren enormen Rückhalt in der Bevölkerung, erfahren viel Unterstützung und Solidarität!
An dieser Stelle möchten wir darum allen „DANKE!“ sagen, die uns in den vergangenen Wochen geholfen haben – beim Drucken, Verteilen und Sammeln Protest-Postkarten. Ein Dank auch an alle, die sich mit einer ausgefüllten Protest-Portkarte an der Aktion beteiligt haben. Fast 600 Karten gingen beim RPV ein. So viel Rückenwind beflügelt uns! Wir wollen weiter kämpfen!

Wir wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

16.12.2023

Protest angekommen! 

Mitglieder unserer BI waren am 13. Dezember im Pirna, um der Spitze des Planungsverbandes unsere eingesammelten Protest-Postkarten zu überreichen. Der Chefin des Planungsverbandes, Heidemarie Russig, übergaben Monika Herrgesell und Uwe Rentzsch, exakt 462 Postkarten und die Stellungnahme unserer Initiative. Im Verlauf der Versammlung wurde bekannt: Bis zum 11.12. gingen beim RPV insgesamt 54 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Kommunen und Behörden ein. Dazu 201 Stellungnahmen von Privaten, darunter 112 gedruckte Protest-Karten von uns. Sechs öffentliche Stellen haben Fristverlängerung beantragt. Die Möglichkeit zur Niederschrift wurde nicht genutzt. Die Fristverlängerung wird gewährt bis zum 22.12.23.

Der Landkreistag gab auch eine Stellungnahme ab. Diese wurde innerhalb des Kreistages kontrovers diskutiert. Aber schlussendlich wurde das Ausbauziel von 2% nicht infrage gestellt. Und das beim vollen Bewusstsein, dass dafür Flächen in Wäldern und Schutzgebieten für Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Die Unterlagen der Kreistagssitzung finden sie hier.


6.12.2023

So nicht! Unsere Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung eines sogenannten sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung hat unsere Bürgerinitiative eine Stellungnahme verfasst. Darin bündeln wir unsere Kritik und fordern mehr als nur Nachbesserungen bei den Planungen. Lesen Sie hier weiter.

26.11.2023

Protest-Postkarten - Hier gibt es einen Download

Auf vielfachen Wunsch: Hier ein Download für die Protest-Postkarte. Einfach ausdrucken, ausschneiden, (knicken, kleben) frankieren und absenden.

Danke für Ihre Beteiligung!

20.11.2023

Protest-Postkarten-Aktion: 

Ausgabe von Karten, Sammelstellen für ausgefüllte Karten 

Beteiligen Sie sich! Das Ausfüllen der Karten ist eine kleine Mühe. Briefmarke drauf und ab in den Briefkasten. Alternativ: Falls Sie möchten, kümmert sich unsere BI auch um die Übersendung Ihrer Karte an den RPV. Ihnen entstehen dann keine Kosten. Sie können sich das Porto sparen! Einfach ausgefüllte Postkarte bei einer Sammelstelle abgeben/ oder dort in den Hausbriefkasten stecken. Dank an dieser Stelle an alle, die uns unterstützen und mitmachen! 

# Bestellwünsche von kleinen Mengen von Protest-Postkarten zum Ausfüllen in Verbänden, Vereinen oder Hausgemeinschaften bitte per Mail an die BI (gegenwind-heide@web.de). Wir versuchen dann zeitnah Übergaben zu organisieren.

Hier Adressen von Sammelstellen und Ablagen von Karten

01471 Radeburg: Modehaus Luckow Damenmoden (Großenhainer Straße 18), Hotel und Gaststätte "Zum Hirsch" (Großenhainer Straße 1), Salon Georg (Meißner Straße 1), Zahnarztpraxis Dr. Christiane Sachsen (Lindenallee 4), Konditorei und Café Mensch (Dresdner Straße 3), Physiotherapie Seifert (Radeberger Str. 4), Fitnessstudio Seifert am Markt, "Stilvoll" vormals "Pretty Woman" am Markt, Friseur Salon Gaby (Großenhainer Platz 1)

01127 Dresden: Angeljoe - Dein Angelladen, Heidestraße 1 in der Mälzerei, 1. OG (Auslage von Karten und Sammelstelle)

01561 Dobra: Fam. Voigt, Mittelstraße 9 (Briefkasten; nur Sammelstelle für ausgefüllte unfrankierte Karten)

01561 Rödern: Bäckerei Bicknäse (Radeburger Straße 9), Fam. Rentsch, Ebersbacher Weg 2 (Briefkasten; nur Sammelstelle für ausgefüllte unfrankierte Karten), Fam. Zimmermann, Kellerberg 7 (Briefkasten; nur Sammelstelle für ausgefüllte unfrankierte Karten), 

01561 Kleinnaundorf: Gasthof Kleinnaundorf (Zum Springbach 12), Fam. Paumer, Zum Schwedenstein 19, (Briefkasten, nur Sammelstelle für ausgefüllte unfrankierte Karten)

01561 Würschnitz: Schönheitssalon Isolde Rienecker, Ottendorfer Straße 21 (Auslage von Karten)

01561 Sacka: Physiotherapie Jana Fuchsa, Radeburger Straße 44 (Auslage von Karten)

01561 Ebersbach: Bäckerei Tobillik, Kirchwinkel 2 (Auslage von Karten), Fleischerei und Gasthof Freund, Hauptstraße 115 (Auslage von Karten)

01468 Moritzburg: Physiotherapie Strobel, August-Bebel-Straße 2a (Auslage von Karten), Buchhandlung Moritzburg (Auslage von Karten)

01471 Berbisdorf: Bäckerei Breuer, Berbisdorfer Hauptstraße 40 (Auslage von Karten und Sammelstelle)

19.11.2023

Protest-Postkarten-Aktion gestartet

In diesen Stunden startet die Verteilung von hunderten Protest-Postkarten in der Stadt Radeburg und Ortsteilen der Gemeinden Ebersbach sowie Thiendorf. Die Karten werden in den kommenden Tagen in die Briefkästen der Haushalte gesteckt und an zentralen Orten (Übersicht folgt an dieser Stelle und wird laufend aktualisiert) ausgelegt. Bitte füllen Sie die Karten aus und übersenden Sie sie dem RPV. Alternativ bieten wir Ihnen an, die Karten einzusammeln und dem RPV zu übergeben (Liste der Adressen folgt an dieser Stelle).

Die Protestpostkarten sind adressiert an den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal, Sächsische Schweiz, Osterzgebirge in Radebeul (RPV). Der RPV hat alle Kommunen, Gemeinden, Verbände und Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger aufgefordert, sich an einem Vorverfahren zur Aufstellung eines sogenannten sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung zu beteiligen. Die Postkarten dokumentieren unsere Einwände und Bedenken. Sie zeigen, was wir als Bürger in diesem Verfahren allgemein ablehnen und bedacht wissen wollen. Da in dieser Phase des Verfahrens noch keine Planungsgebiete namentlich benannt worden sind, fokussieren wir als Bürgerinitiative die vorgelegten "Parameter" für die kommende Planung auf ein mögliches Windvorranggebiet in der Rödernschen Heide.  

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit! Zeigen Sie dem RPV und den Behörden, dass es keine Akzeptanz für einen Windpark in der Rödernschen Heide gibt. Zeigen Sie den Behörden, dass ihre Arbeit hier kritisch begleitet und betrachtet wird. 


16.11.2023

Gewählte Bürgermeister und Volksvertreter, bitte werdet aktiv! 

Gestern überreichte ein Vertreter unserer Bürgerinitiative dem Thiendorfer Bürgermeister, Dirk Mocker, einen Brief mit der Bitte, sich am laufenden Beteiligungsverfahren des Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal, Sächsische Schweiz, Osterzgebirge in Radebeul (RPV) zu beteiligen. Das Vorverfahren zur  Aufstellung eines sogenannten sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung läuft noch bis zum 13. Dezember 2023. In dem Schreiben tragen wir konkret unsere diesbezüglichen Bedenken vor und drängen darauf, dass auch die Gemeinde in der Sache jetzt aktiv wird, eine eigene Stellungnahme abgibt und die anlaufenden Planungen mit den Gemeinderäten erörtert.  

Schreiben mit dem gleichen Wortlaut werden in den kommenden Tagen durch Vertreter unserer Bürgerinitiative im Radeburger Rathaus bei Bürgermeisterin Michaela Ritter und in der Gemeindeverwaltung von Ebersbach bei Bürgermeister Falk Hentschel abgegeben.

Hier der Wortlaut unseres Schreibens an die Bürgermeister:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir als Mitglieder der Bürgerinitiative Gegenwind Rödernsche Heide haben mit großem Entsetzen die Veröffentlichung der RPV Oberes Elbtal Osterzgebirge "Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung"  zur Kenntnis genommen.
Nach vielen Stunden intensiver Recherche und Sichtung sind wir zu folgenden, für Ihre Gemeinde schwerwiegenden Feststellungen gekommen.
1. Die Auslegungsfrist bis zum 13.12.2023  ist für eine qualifizierte und den Verwaltungsabläufen angemessene  Bearbeitungszeit viel zu kurz.
2. Das gesamte Verfahren baut auf dem Verstoß gegen EU Naturschutzrecht auf (siehe Rechtsgutachten der Deutschen Naturschutzinitiative).
3. Man plant eine Ungleichbehandlung der Bürger, die im Außenbereich von Ortschaften wohnen bezüglich des Abstandes zur Wohnbebauung.
4. Der Bau von Windkraftanlagen in Trinkwasserschutzzone 3 - welche Verbindung zu Zone 1 und 2 hat - soll akzeptabel werden.
5. Man will mit viel zu geringen Abständen zu Infrastruktur (20m zu Gleisen und Straßen) planen.
6. Man setzt bei der Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen auf lächerlich geringe Abstände (100m) zu Schutzgebieten (SPA, FFH, Naturschutzgebieten.
7. Man will den Bau von Windkraftanlagen in geringem Abstand zu Gewässern etablieren.
8. Man berücksichtigt in dem Vorverfahren nicht, dass Windräder nachweislich das Microklima verändern (beim RPV sind hierzu keine Einlassungen vorhanden).
9. Keine Beachtung schenkt man auch der Tatsache, dass Infraschall negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen hat.
10. Keine Berücksichtigung findet zudem der Fakt, dass der Bau von Windrädern mit den vorgegebenen geringen Abständen zur Wohnbebauung, dazu führen wird, dass Immobilien erheblich an Wert verlieren.
Wir möchten Sie bitten gemeinsam mit den Räten und Ihren Bürgern eine Stellungnahme abzugeben. Informationen dazu finden Sie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.
Als Bürgerinitiative stehen wir gern beratend zur Verfügung. Da wir das Thema nunmehr seit 12 Jahren aktiv begleiten, haben wir viel Sachverstand angehäuft, den wir gerne in der Sache teilen.


15.11.2023

Wir kämpfen, aber diesmal mit "bloßen Händen"

Der Zeitzünder an der Bombe wurde scharf gestellt. Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RPV OEOE) zimmert an den bürokratischen Leitplanken für die Ausweisung riesiger Flächen für Windparks in unserer Region. Jetzt gilt es, die Politik in die Schranken der Vernunft zu weisen, sonst droht unserer Heimat Verrat, Verkauf und Zerstörung.
Wir ziehen wieder in den Kampf gegen Windmühlen in der Rödernschen Heide. Wir tun es in dem Wissen, dass dieser Kampf ungleich schwerer wird, als alles was wir in den vergangenen zwölf Jahren ausgefochten haben. Denn heute müssen wir Bürger mit „bloßen Händen“ gegen die drohende Zerstörung unserer Heimat kämpfen.
Warum das so ist? Die Ampelkoalitionäre haben uns Bürgern und dem Naturschutz alle scharfen Waffen aus der Hand genommen. Die Bundesregierung zertrümmerte in der jüngsten Vergangenheit quasi sämtliche Gesetze, die dem skrupellosen Ausbau der Windkraft etwas Einhalt geboten haben. Windräder sind heute wichtiger als der Schutz von Natur und Umwelt. Wichtiger als die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen.
Der RPV OEOE hat bekannt gegeben, dass er die Aufstellung eines sogenannten sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung voran treibt. Zudem wurde das Verfahren zur Beteiligung an der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts (Scopingverfahren zur Umweltprüfung) angeschoben.
Bis zum 13. Dezember haben nun Gemeinden, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger Zeit, ihre entsprechenden Stellungnahmen beim RPV OEOE einzureichen.
Unsere BI hat sich mit den dazu ausgereichten Unterlagen auseinander gesetzt. Wir meinen: Es ist der schiere Wahnsinn, diese vorgelagerten Abfrage-Verfahren in diesem Zeitraum durchzupeitschen! Diese vorgeschalteten Verfahren besitzen enorm große Bedeutung für den anschließenden Verlauf der Planungsverfahren. Um dazu fundierte Stellungnahmen ausarbeiten zu können, brauchen alle Angesprochenen mehr Zeit! Die kommunalen Verwaltungen müssen in der Lage sein, sich einzuarbeiten und sich in der Sache mit ihren gewählten Volksvertretern abzustimmen. Sicherlich gibt es auch Beteiligte, die externen Sachverstand hinzu ziehen wollen. Dafür brauchen sie Zeit, die muss ihnen eingeräumt werden! Der aufgebaute Termindruck ist völlig inakzeptabel!
Der Bund/das Land Sachsen verlangen vom RPV, dass er 2 Prozent seiner Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ausweist. Das mag in den Ohren mancher wenig und akzeptabel klingen. In der Realität stellt es aber eine irre Forderung dar, denn 80 Prozent der gesamten Flächen sind Siedlungs- und Verkehrsflächen, Industriegebiete sowie streng geschützte Naturschutzgebiete. Als solche erweisen sie sich für Windkraftanlagen nicht nutz- und damit beplanbar.
Im Gebiet des Planungsverbandes müssen nun Vorrang- und Eignungsgebiete für Windräder in einem Umfang von rund 6900 ha festgelegt werden. Im bisherigen Plan waren es 600 ha. Das ist eine 11-fach größere Fläche in unserem dicht besiedelten Gebiet. Deshalb sollen ausdrücklich auch Wälder beplant und abgeholzt werden.
In den kommenden Wochen werden wir eine Protest-Postkartenaktionen starten. Unterstützen Sie die Arbeit unserer BI – beteiligen Sie sich!


07.07.2023

  Planungen starten wieder neu

Zurück auf Los! Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat in der 61. Sitzung seiner Verbandsversammlung in Pirna beschlossen, die Planung für Windvorranggebiete neu aufzusetzen. Für uns bedeutet das: Die Rödernsche Heide wird wieder als Planungsregion betrachtet und geprüft. Wir müssen erneut kämpfen! Wir müssen Massen mobilisieren, sonst ist der Wahnsinn dieses Mal nicht aufzuhalten!
Die Sitzung des RPV verlief anfangs emotional. Im Saal hatten viele Betreiber von Windkraftanlagen und Mitarbeiter von Planungsbüros Platz genommen. Unsere BI war mit fünf Mitstreitern vor Ort und zeigte Flagge.
Dem Beschluss, wieder ein Verfahren aufzusetzen, ging eine kontroverse Debatte voraus. Dabei sprachen sich einige Redner dafür aus, kein Verfahren aufzusetzen. Sie warnten vor dem Verlust von Heimat, Natur und dem Verlust des Vertrauens der Bürger in das Staatshandeln. Ihre Gegenredner mahnten, dass man ohne einen solchen Beschluss dem wilden Aufwuchs an Windrädern Tür und Tor öffnen würde. Auf Antrag hätten die Planer sich fast überall verwirklichen können. Die anschließende Abstimmung endete 3:10 Stimmen pro Verfahren. Der RPV bleibt damit Herr des Verfahrens.
An dieser Stelle einen Dank an Landrat Geisler als Vorsitzenden des RPV. Er moderierte die Debatte und gab Raum für Erläuterungen zum Verstehen der komplizierten Planungsrechtsgrundlagen. Ohne diese Einlassungen wäre es unkundigen Laien kaum möglich gewesen, der Sitzung zu folgen.
Was Redner immer wieder beklagten: Diese Windkraftplanung ist ein Alptraum für den ländlichen Raum! Sie wird das schöne Antlitz unserer Heimat, aber auch die Natur erbarmungslos zerstören. Ohne Rücksicht auf Menschen, Arten, Geschichte und Traditionen!
Unser Landkreis Meißen droht dabei die Hauptlast der Windkraft-Zerstörung schultern zu müssen. Das kommt daher: 80 Prozent der Flächen des RPV sind für die Bebauung mit Windkraftanlagen nicht  nutzbar. Denn bei ihnen handelt es sich um Siedlungs- und Verkehrsflächen, Industriegebiete sowie streng geschützte Naturschutzgebiete. Die restlichen Flächen, die in Betracht kämen, verteilen sich zu Ungunsten von Meißen. Der Raum Sächsische Schweiz pocht auf den ganzheitlichen Schutz seiner Landschaften. Der Nationalpark im Elbsandstein und seine angrenzenden Schutzgebiete sollen im Charakter erhalten bleiben. Das Osterzgebirge möchte man auch schonen, um der Region ihren touristischen Charme zu erhalten und die Höhenzüge nicht zu verbauen. Besonders die Landeshauptstadt Dresden macht sich einen schlanken Fuß, wenn es um die Bereitstellung von Flächen geht. Sie verweist auf ihre besondere topografische Lage und dichte Besiedlung. Was bleibt da noch übrig?
Richtig, der Landkreis Meißen und seine Felder und Wälder. Die Einlassungen des RPV verheißen eine Dystopie für unseren Landkreis. Die Monster-Technologie wird auf „Teufel komm raus!“ in die Landschaft gepresst werden, um die Vorgaben des Bundes nach der Bereitstellung von 2% Landesfläche für Windkraft zu erfüllen. Der Abstand zur Wohnbebauung soll dabei flexibel gehandhabt werden. Im Einzelfall kann er bei läppischen 500 Metern liegen.
Glauben Sie nicht, dass das nicht genehmigungsfähig ist! Der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die Gesetze bereits entsprechend gestutzt und die Klagerechte von Anwohnern oder Natur- und Artenschützern auf ein Minimum reduziert. Außerdem hat das sächsische Ministerium für Regionalentwicklung dem RPV schon angezeigt, dass es das gesamte Planungsverfahren engmaschig begleiten wird. Man ist nicht gewillt, Verzug zu tolerieren. Bis Ende 2027 müssen die  Verfahren abgeschlossen sein.
Helfen Sie uns! Kämpfen Sie mit  für den Schutz und Fortbestand unserer Rödernsche Heide und unserer Heimat.


01.07.2023

RPV beginnt neue Windkraftplanung - Sitzung vor Ferienstart

Es geht wieder los! Auf seiner Homepage kündigt der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge an, dass in der 61. SITZUNG DER VERBANDSVERSAMMLUNG am 05.07.2023, 16:00 Uhr im IM LANDRATSAMT PIRNA, KREISTAGSSAAL der Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung sachlich aufgestellt werden soll. Erklärtes Ziel ist es, 2 % der Planungsregionsfläche für die Windenergie gemäß § 4a Landesplanungsgesetz (SächsLPlG)  i. V. mit § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bereitzustellen. Darüber hinaus ist geplant, weitere Festlegungen zu treffen für den Bereich Energieversorgung - insbesondere zur Solarenergienutzung und zur Trassensicherung für den Stromtransport. Die Versammlung soll Eckpunkte des künftigen Planverfahrens bestimmen und über Haushaltsmittel abstimmen, die benötigt werden für die Gehälter neuer Mitarbeiter, die man braucht, um das Planverfahren durchzuboxen.  

Die Pläne für die Errichtung eines Windparks in der Rödernschen Heide liegen wieder mit auf dem Tisch!  

Wir sind bereit, unsere schöne Heimat zu verteidigen gegen die Wahnsinns-Pläne einen Windpark in der Rödernschen Heide zu errichten!


20.05.2023

Kommentar
von BI-Mitglied Heinrich Thielsch-Sachse zum OVG-Urteil


Grüne Soße mit Geschmäckle

 

Wenn etwas ein Geschmäckle hat, ist es zwar nicht ganz faul aber eben auch nicht so ganz koscher. Die Erklärung des Gerichtes (OVG) in Bautzen, den Windenergieteil des Regionalplanes für unwirksam zu erklären, hat so ein Geschmäckle. Da ist zum einen die zeitliche Nähe zum  Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes, das Energiewende -  Beschleunigungsgesetz von Robert Habeck betreffend. Dieser hat sich damit so eine Art Schweizer Taschenmesser zur Umgestaltung unliebsamer Gesetze patentieren lassen. Und hat das auch sofort weidlich ausgenutzt. Wie unser Planungsverband richtig festgestellt hat, spielen damit „Menschenschutz, Artenschutz und Landschaftsschutz keine Rolle mehr“. Sollte man nicht denken, im besten Deutschland in dem wir je gelebt haben. Nun sind verschiedene Bürger auf die Idee gekommen, dass es zwischen den beiden Urteilen nicht nur einen zeitlichen, sondern auch einen kausalen Zusammenhang gibt. Also dass man sich am OVG Bautzen nicht politisch unbeliebt machen wollte und im vorauseilenden Gehorsam nun nach jedem Strohhalm griff. Dieser Strohhalm ist das zweite Haar in der Suppe und hat Potential zu Komik.
Vor zwölf Jahren brach der erste Goldrausch in der Windkraftbranche aus. In allergrößter Eile sollten Windparks, nach Wünschen der damaligen Sächsischen Staatsregierung, praktisch über Nacht emporwachsen. Der Verband Erneuerbare Energien war permanenter Dauergast an Herrn Minister Duligs berühmtem Küchentisch. Die Bürger sollten ganz einfach überfahren werden. Nach erheblichen Protesten aus der Bevölkerung nahm der Planungsverband die Geschwindigkeit aus dem Verfahren und brachte es wieder in geordnete Bahnen. Die Windkraftbarone und die Herren Minister waren darüber gar nicht amüsiert. Die Bürger sollten einfach den Mund halten. Dem Planungsverband ist es zu verdanken, dass trotz erheblichem politischem Drucks ein ordentliches Planungsverfahren aufgesetzt wurde. Dies beinhaltete eine breite Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Bürgerinitiativen und Verbänden. Jede Einzelmeinung wurde ausgewertet, auf die unparteiische Vergabe von Gutachten geachtet. Man kann sich denken, wem die umfangreiche Beteiligung der betroffenen Bevölkerung gegen den Strich ging. Die Planung ging dann auch nicht so aus wie sich die FA Teut das erhofft hatte, trotz hohem Anfangstempo. Man klagte, weil man sich benachteiligt fühlte.  Nun kommt der Witz! Die Firma Teut darf bauen, weil die Gegnerschaft des Projektes nicht noch umfangreicher gehört wurde. Das kann man sich nicht allein ausdenken. Hat ja auch das OVG Bautzen gemacht. Aber zu solchen Urteilen mit Geschmäckle wird es in Zukunft nicht mehr kommen.
Der Robert hat ja vorsorglich schon alle Gesetze zerschossen, mit denen der Bürger Ärger bereiten könnte. Ja, die Partei hat immer recht. Jetzt ist es eben die Grüne.


12.05.2023

Festlegungen des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Windenergie sind unwirksam


Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 die Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist.
Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge hatte in einem etwa siebenjährigen Planungsverfahren den neuen Regionalplan erarbeitet. Der Planungsraum erstreckt sich über die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Stadt Dresden. Teil des Regionalplans sind Festlegungen von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Sind solche Flächen wirksam festgelegt, dürfen größere Windenergieanlagen grundsätzlich nur innerhalb dieser Flächen errichtet werden.
Auf den Antrag eines Unternehmens, das einen Windpark auf einer Fläche errichten möchte, welche nicht als Vorrang- und Eignungsgebiet ausgewiesen ist, wurden die Festlegungen des neuen Regionalplans zu den Vorrang- und Eignungsgebieten für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Senats ist der Regionalplan verfahrensfehlerhaft zustande gekommen. Vor der Beschlussfassung des Regionalplans ist sein Entwurf auszulegen. Diese Auslegung ist bekannt zu machen und dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese Bekanntmachung entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Hierdurch konnten interessierte Bürger von der Abgabe von Stellungnahmen abgehalten worden sein.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge die Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 - 1 C 72/20 -

Quelle: Medienservice Sachsen