07.07.2023
Zurück auf Los! Planung beginnt von vorn
Zurück auf Los! Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat in der 61. Sitzung seiner Verbandsversammlung in Pirna beschlossen, die Planung für Windvorranggebiete neu aufzusetzen. Für uns bedeutet das: Die Rödernsche Heide wird wieder als Planungsregion betrachtet und geprüft. Wir müssen erneut kämpfen! Wir müssen Massen mobilisieren, sonst ist der Wahnsinn dieses Mal nicht aufzuhalten!
Die Sitzung des RPV verlief anfangs emotional. Im Saal hatten viele Betreiber von Windkraftanlagen und Mitarbeiter von Planungsbüros Platz genommen. Unsere BI war mit fünf Mitstreitern vor Ort und zeigte Flagge.
Dem Beschluss, wieder ein Verfahren aufzusetzen, ging eine kontroverse Debatte voraus. Dabei sprachen sich einige Redner dafür aus, kein Verfahren aufzusetzen. Sie warnten vor dem Verlust von Heimat, Natur und dem Verlust des Vertrauens der Bürger in das Staatshandeln. Ihre Gegenredner mahnten, dass man ohne einen solchen Beschluss dem wilden Aufwuchs an Windrädern Tür und Tor öffnen würde. Auf Antrag hätten die Planer sich fast überall verwirklichen können. Die anschließende Abstimmung endete 3:10 Stimmen pro Verfahren. Der RPV bleibt damit Herr des Verfahrens.
An dieser Stelle einen Dank an Landrat Geisler als Vorsitzenden des RPV. Er moderierte die Debatte und gab Raum für Erläuterungen zum Verstehen der komplizierten Planungsrechtsgrundlagen. Ohne diese Einlassungen wäre es unkundigen Laien kaum möglich gewesen, der Sitzung zu folgen.
Was Redner immer wieder beklagten: Diese Windkraftplanung ist ein Alptraum für den ländlichen Raum! Sie wird das schöne Antlitz unserer Heimat, aber auch die Natur erbarmungslos zerstören. Ohne Rücksicht auf Menschen, Arten, Geschichte und Traditionen!
Unser Landkreis Meißen droht dabei die Hauptlast der Windkraft-Zerstörung schultern zu müssen. Das kommt daher: 80 Prozent der Flächen des RPV sind für die Bebauung mit Windkraftanlagen nicht nutzbar. Denn bei ihnen handelt es sich um Siedlungs- und Verkehrsflächen, Industriegebiete sowie streng geschützte Naturschutzgebiete. Die restlichen Flächen, die in Betracht kämen, verteilen sich zu Ungunsten von Meißen. Der Raum Sächsische Schweiz pocht auf den ganzheitlichen Schutz seiner Landschaften. Der Nationalpark im Elbsandstein und seine angrenzenden Schutzgebiete sollen im Charakter erhalten bleiben. Das Osterzgebirge möchte man auch schonen, um der Region ihren touristischen Charme zu erhalten und die Höhenzüge nicht zu verbauen. Besonders die Landeshauptstadt Dresden macht sich einen schlanken Fuß, wenn es um die Bereitstellung von Flächen geht. Sie verweist auf ihre besondere topografische Lage und dichte Besiedlung. Was bleibt da noch übrig?
Richtig, der Landkreis Meißen und seine Felder und Wälder. Die Einlassungen des RPV verheißen eine Dystopie für unseren Landkreis. Die Monster-Technologie wird auf „Teufel komm raus!“ in die Landschaft gepresst werden, um die Vorgaben des Bundes nach der Bereitstellung von 2% Landesfläche für Windkraft zu erfüllen. Der Abstand zur Wohnbebauung soll dabei flexibel gehandhabt werden. Im Einzelfall kann er bei läppischen 500 Metern liegen.
Glauben Sie nicht, dass das nicht genehmigungsfähig ist! Der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die Gesetze bereits entsprechend gestutzt und die Klagerechte von Anwohnern oder Natur- und Artenschützern auf ein Minimum reduziert. Außerdem hat das sächsische Ministerium für Regionalentwicklung dem RPV schon angezeigt, dass es das gesamte Planungsverfahren engmaschig begleiten wird. Man ist nicht gewillt, Verzug zu tolerieren. Bis Ende 2027 müssen die Verfahren abgeschlossen sein.
Helfen Sie uns! Kämpfen Sie mit für den Schutz und Fortbestand unserer Rödernsche Heide und unserer Heimat.
01.07.2023
Es geht wieder los! Auf seiner Homepage kündigt der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge an, dass in der 61. SITZUNG DER VERBANDSVERSAMMLUNG am 05.07.2023, 16:00 Uhr im IM LANDRATSAMT PIRNA, KREISTAGSSAAL der Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung sachlich aufgestellt werden soll. Erklärtes Ziel ist es, 2 % der Planungsregionsfläche für die Windenergie gemäß § 4a Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) i. V. mit § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bereitzustellen. Darüber hinaus ist geplant, weitere Festlegungen zu treffen für den Bereich Energieversorgung - insbesondere zur Solarenergienutzung und zur Trassensicherung für den Stromtransport. Die Versammlung soll Eckpunkte des künftigen Planverfahrens bestimmen und über Haushaltsmittel abstimmen, die benötigt werden für die Gehälter neuer Mitarbeiter, die man braucht, um das Planverfahren durchzuboxen.
Die Pläne für die Errichtung eines Windparks in der Rödernschen Heide liegen wieder mit auf dem Tisch!
Wir sind bereit, unsere schöne Heimat zu verteidigen gegen die Wahnsinns-Pläne einen Windpark in der Rödernschen Heide zu errichten!
20.05.2023
Wenn etwas ein Geschmäckle hat, ist es zwar nicht ganz faul aber eben auch nicht so ganz koscher. Die Erklärung des Gerichtes (OVG) in Bautzen, den Windenergieteil des Regionalplanes für unwirksam zu erklären, hat so ein Geschmäckle. Da ist zum einen die zeitliche Nähe zum Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes, das Energiewende - Beschleunigungsgesetz von Robert Habeck betreffend. Dieser hat sich damit so eine Art Schweizer Taschenmesser zur Umgestaltung unliebsamer Gesetze patentieren lassen. Und hat das auch sofort weidlich ausgenutzt. Wie unser Planungsverband richtig festgestellt hat, spielen damit „Menschenschutz, Artenschutz und Landschaftsschutz keine Rolle mehr“. Sollte man nicht denken, im besten Deutschland in dem wir je gelebt haben. Nun sind verschiedene Bürger auf die Idee gekommen, dass es zwischen den beiden Urteilen nicht nur einen zeitlichen, sondern auch einen kausalen Zusammenhang gibt. Also dass man sich am OVG Bautzen nicht politisch unbeliebt machen wollte und im vorauseilenden Gehorsam nun nach jedem Strohhalm griff. Dieser Strohhalm ist das zweite Haar in der Suppe und hat Potential zu Komik.
Vor zwölf Jahren brach der erste Goldrausch in der Windkraftbranche aus. In allergrößter Eile sollten Windparks, nach Wünschen der damaligen Sächsischen Staatsregierung, praktisch über Nacht emporwachsen. Der Verband Erneuerbare Energien war permanenter Dauergast an Herrn Minister Duligs berühmtem Küchentisch. Die Bürger sollten ganz einfach überfahren werden. Nach erheblichen Protesten aus der Bevölkerung nahm der Planungsverband die Geschwindigkeit aus dem Verfahren und brachte es wieder in geordnete Bahnen. Die Windkraftbarone und die Herren Minister waren darüber gar nicht amüsiert. Die Bürger sollten einfach den Mund halten. Dem Planungsverband ist es zu verdanken, dass trotz erheblichem politischem Drucks ein ordentliches Planungsverfahren aufgesetzt wurde. Dies beinhaltete eine breite Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Bürgerinitiativen und Verbänden. Jede Einzelmeinung wurde ausgewertet, auf die unparteiische Vergabe von Gutachten geachtet. Man kann sich denken, wem die umfangreiche Beteiligung der betroffenen Bevölkerung gegen den Strich ging. Die Planung ging dann auch nicht so aus wie sich die FA Teut das erhofft hatte, trotz hohem Anfangstempo. Man klagte, weil man sich benachteiligt fühlte. Nun kommt der Witz! Die Firma Teut darf bauen, weil die Gegnerschaft des Projektes nicht noch umfangreicher gehört wurde. Das kann man sich nicht allein ausdenken. Hat ja auch das OVG Bautzen gemacht. Aber zu solchen Urteilen mit Geschmäckle wird es in Zukunft nicht mehr kommen.
Der Robert hat ja vorsorglich schon alle Gesetze zerschossen, mit denen der Bürger Ärger bereiten könnte. Ja, die Partei hat immer recht. Jetzt ist es eben die Grüne.
12.05.2023
Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 die Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist.
Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge hatte in einem etwa siebenjährigen Planungsverfahren den neuen Regionalplan erarbeitet. Der Planungsraum erstreckt sich über die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Stadt Dresden. Teil des Regionalplans sind Festlegungen von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Sind solche Flächen wirksam festgelegt, dürfen größere Windenergieanlagen grundsätzlich nur innerhalb dieser Flächen errichtet werden.
Auf den Antrag eines Unternehmens, das einen Windpark auf einer Fläche errichten möchte, welche nicht als Vorrang- und Eignungsgebiet ausgewiesen ist, wurden die Festlegungen des neuen Regionalplans zu den Vorrang- und Eignungsgebieten für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Senats ist der Regionalplan verfahrensfehlerhaft zustande gekommen. Vor der Beschlussfassung des Regionalplans ist sein Entwurf auszulegen. Diese Auslegung ist bekannt zu machen und dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese Bekanntmachung entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Hierdurch konnten interessierte Bürger von der Abgabe von Stellungnahmen abgehalten worden sein.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge die Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 - 1 C 72/20 -
Quelle: Medienservice Sachsen